Vom Großvillarser Anwaltsamt

Anwaltsamt Großvillars
Anwaltsamt Großvillars

Der „Anwalt“ in einer zusammengesetzten Gemeinde vertrat nach der Württembergischen Gemeindeordnung die Interessen der Teilgemeinde im Gemeinderat. Er hat nichts mit einem (Rechts)-“Anwalt“ im heutigen Sinne zu tun. Er wurde z.B. für Großvillars sowohl vom Knittlinger als auch vom Derdinger Gemeinderat  auf die Dauer von sechs Jahren gewählt. Dieses Amt gibt es heute nicht mehr. Der Anwalt hatte eine entfernte Ähnlichkeit mit einem heutigen Ortsvorsteher, ihn bezahlten aber die Einwohner der  Teilgemeinde, der heutige Ortsvorsteher bezieht sein Gehalt von der Gesamtgemeinde.